![Zaunlatten (3) Zaunlatten Vollholzprofi](https://vollholzprofi.org/wp-content/uploads/2021/01/Zaunlatten-3.jpg)
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![Zaunlatten (2) Zaunlatten Vollholzprofi](https://vollholzprofi.org/wp-content/uploads/2021/01/Zaunlatten-2.jpg)
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Sägewerk – Tischlerei – Holzhandel – Holztrocknung
Telefonnummer: +49 3491 4939212
Da Vollholzprofi ein Staatsbetrieb ist, fließen die Erträge nicht ausschließlich in Privathand, sondern auch in den Aufbau gemeinwohlorientierter Strukturen.
Wir verwenden vorrangig Mondholz, d.h. Holz, das zur richtigen Zeit geerntet wird. Vor allem wird es dann zum Bau von Vollholzhäusern verwendet.
Wir verarbeiten Standardhölzer wie Fichte/Tanne, Kiefer, Eiche, Buche und Robinie. Ebenso haben wir zahlreiche Edelhölzer auf Lager. Dazu gehören Aprikose, Kirsche, Zeder und europäische Walnuss.
Individuelle Herstellungsprozesse und eigene Sägetechnik ermöglichen uns flexibel auf Kundenwünsche einzugehen und beste Qualität zu produzieren. Wir sägen jegliches Laub- und Nadelholz bis zu 100 cm Durchmesser.
Aus dem regionalen Holz fertigt unser Tischler hochwertige Einbauten wie Haustüren, Fenster, Holztreppen, Möbel und Innenausbau-Elemente an. Auf individuelle Kundenbendürfnisse kann besonders Rücksicht genommen werden.
Unser regionaler Holzhandel zeichnet sich durch Flexibilität, regionales Holz und in manchen Fällen durch spezielles Mondholz aus. Die Nachhaltigkeit unserer Produkte liegt uns am Herzen. Das vielfältige Produktangebot finden Sie auf dieser Webseite.
Die hochmoderne Vakuum-Trockenkammer garantiert eine sorgfältige Holztrocknung auf die gewünschte Holzfeuchte. Die Vakuumtechnik beschleunigt die Holztrocknung erheblich und ist zugleich schonend.
Zaunlatten
Schalung
Holzriegel
Latten imprägniert
Keilbohlen imprägniert
Holznebenprodukte
Telefonnummer:
+49 3491 4939212
Gerne können Sie persönlich bei uns vorbeikommen. Vor Ort kann nur mit Bargeld bezahlt werden. Bitte beachten Sie die Öffnungszeiten oder vereinbaren Sie ein Termin per Telefon. Wir freuen uns auf Sie!
Die Entscheidung zur vor- und erstrangigen Einlassung der rechtschaffenden Zweck- und Nutzungsvereinbarung im Königreich Deutschland gilt als selbstbestimmt, eigenverantwortlich, in gemeinschaftlicher Zustimmung getroffen und besteht für die Dauer der anhaltenden Inanspruchnahme. Diese beinhaltet den damit verbundenen ermöglichten Austausch zwischen den Zu- und Angehörigen innerhalb des Königreich Deutschland, der aus dem eigenen Willen getroffenen Zustimmung auf Tauschgesuch, Vereinbarung zum Tausch, Überbringung, Belegerstellung, frei zu treffenden Gewährleistungsansprüchen und Austauschmittel – dieses erfordert mindestens eine in Anspruch genommene und wohlwollend gestattete Zugehörigkeit zum Königreich Deutschland (KRD).
Bei rechtlichen Unstimmigkeiten gilt die gültige Verfassung und die damit verbundenen Regularien des Königreich Deutschland entsprechend des zwingend einzuhaltenden höheren Rechtstandes – vergleichsweise gemäß der in der Bundesrepublik in Deutschland geltenden Art. 6, Art. 42 EGBGB, Art. 3 Rom-I-VO. Die stringent einzuhaltende Gerichtsbarkeit ist der Gerichtstand im Königreich Deutschland. Es bestehen keine weiteren Rechte, Pflichten oder Kosten.